„Hierzu bedarf es einer Staubanalyse. Sie kann sich auf sog. Frischstaub beziehen, der ca. eine Woche alt ist und typischerweise mit dem Staubsaugen aufgenommen wird. Liegt der PCP-Gehalt dieses Frischstaubes unter 1 mg PCP/kg Staub, kann die Verwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel sicher ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn alternativ sog. Altstaub, d. h. abgelagerter Staub, wie er sich z. B. hinter Verkleidungen o. ä. finden kann, der lediglich passiv gesammelt wurde, analysiert wird und dabei ein PCP-Gehalt von weniger als 5 mg PCP/kg Staub festgestellt wird.

Andernfalls sind in weiteren Untersuchungen die PCP-Konzentrationen in möglicherweise behandeltem Holz zu untersuchen. Hierzu sind Materialproben aus 0 bis 2 mm Tiefe des in Betracht kommenden Holzes zu entnehmen. Ergeben sich PCP-Konzentrationen von über 50 mg PCP/kg Holz, ist darüber hinaus festzustellen, ob die behandelte Holzfläche, die mit der Innenraumluft in Kontakt steht, zu dem Raumvolumen in einem Verhältnis größer als 0,2 m(-1) steht. Ist dies ebenfalls der Fall, d. h. werden beide genannten Werte überschritten, ist im Folgenden festzustellen, ob die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung über 1 µg PCP/m3 Luft liegt. Ist dies der Fall, so ist eine Sanierung des PCP-belasteten Raumes durchzuführen.
Handelt es sich dagegen um Wohnungen oder um andere Räume, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr als 8 Stunden am Tag aufhalten und in denen nutzungsbedingt auch Expositionen über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, so ist weiter zu prüfen, ob die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung nicht über 0,1 µg PCP/m3 Luft liegt. Wird dieser Wert nicht überschritten, ist auch bei solchen Nutzungen nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung durch PCP-haltige Holzschutzmittel auszugehen.
Ergibt sich dagegen eine Raumluftbelastung zwischen 0,1 und 1,0 µg PCP/m3 Luft, sind zur Verfügung stehende Ergebnisse der Untersuchung von Blut und Urin heranzuziehen. Zugrunde zu legen sind dabei die Werte der einzelnen nutzenden Personen, soweit es sich um Wohnungen handelt. Bei anderen Räumen, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr als 8 Stunden am Tag aufhalten und in denen nutzungsbedingt auch Expositionen über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, ist auf eine repräsentative Gruppe der nutzenden Personen abzustellen. Hierdurch wird den hier in größerem Maße denkbaren Verursachungsalternativen Rechnung getragen. Liegt im Blut eine PCP-Belastung von mehr als 70 µg PCP/l (Serum) oder im Urin eine PCP-Belastung von mehr als 40 µg PCP/l vor, ist zu prüfen, ob die Belastungen aus der baulichen Anlage stammen. Dabei sind vor allem die Plausibilität der Meßergebnisse und mögliche andere Expositionsquellen in die Überlegungen einzubeziehen. Stammen die Belastungen aus der baulichen Anlage, ist der PCP-belastete Raum zu sanieren.“
Auszüge aus der PCP-Richtlinie der ARGEBAU (Stand Oktober 1996).

Möglichkeiten der Sanierung

PCP ist als krebserzeugend eingestuft worden. Der Wunsch, diese Substanz im Rahmen einer Totalsanierung gänzlich aus dem häuslichen Umfeld zu entfernen, ist nur allzu gut verständlich. Ob dies aber in jedem Fall wirklich nötig ist, oder ob möglicherweise andere Sanierungsverfahren (beispielsweise eine Schadstoffmaskierung durch Dampfsperren oder Diffusions-hemmende Lacke) in Frage kommen, hängt vom Umfang der PCP-Quellen, von den umweltanalytischen Meßergebnissen und von der vorgesehenen Raumnutzung ab.

Beispielsweise können einzelne PCP-behandelte Balken in einem Dachgeschoss, das nicht für Wohnzwecke genutzt wird, eher toleriert werden als großflächig behandelte Holzpaneele in Wohnräumen. Je nach PCP-Gehalt und der Größe der behandelten Holzfläche muss eine Entfernung in Betracht gezogen werden. Bei geringen PCP-Mengen und kleinflächiger Anwendung kann auch eine Maskierung durch Speziallacke versucht werden. Belastete Balken können mit Dampfsperren aus speziellen Aluminiumfolien umhüllt werden, die das Ausgasen von PCP deutlich verringern.
Gute und ausgewogene Hinweise zur Sanierung enthält die Broschüre „Wohnen ohne Gift“ der Stiftung Warentest (Stiftung Warentest 2002, S. 40 ff.). Dort werden auch Hinweise zum Arbeitsschutz bei Sanierungsmaßnahmen gegeben, die insbesondere für Heimwerker von Interesse sind.

Beispiel eines Sanierungskonzeptes

Sanierungskonzept: Die vollständige Sanierung eines betroffenen Dachstuhles wäre der komplette Dachstuhlrückbau und die anschließende Neuerrichtung des Daches gewesen.
Da das Dach und das Konstruktionsholzwerk statisch in Takt war, wurde die Totalsanierung (=Dachstuhlabriss) nicht in Betracht gezogen.
Eine Variante wäre eine Verkleidung des Innendaches mit imprägnierten Gipskartonplatten und /oder gasdichten Folien.
Eine andere Variante wäre die betroffenen Holzoberflächen mit Hilfe einer Maskierungsmethode abzusperren.

PCP Richtlinie NRW

Unter
www.ub2.de/PCB/_private/PCBRichtlinieNRW.pdf