Asbestsanierung

Abbruch und Entschuttung von Asbesthaltigen Material

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Was ist Asbest, warum Asbestsanierung  ?

Asbestsanierung

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikate. Weit verbreitete Anwendung fand vor allem Chrysotil, dass auch als Weißasbest bezeichnet wird. Asbest besitzt eine große Festigkeit, ist hitze- und säurebeständig, isoliert sehr gut und kann aufgrund seiner faserartigen Struktur sogar verwoben werden. Aufgrund dieser Eigenschaften war es für technische Anwendungen von großem Interesse und stellt ein sehr langlebiges Material dar. Asbestprodukte können lungengängige Fasern freisetzten. Aufgrund der spezifischen Größe und der spezifischen Form der Asbestfasern dringen diese sehr tief in die Lunge vor, schädigen im Bereich der Alveolen das Bindegewebe und lösen die so genann­te Asbestose aus. Neben Lungenfunktionseinschränkungen erhöht die Asbestose ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zusätzlich lösen Asbestfasern die Bildung von Tu­moren des Rippen- und Lungenfells aus, sogenannte Pleuramesotheliome. Daher ist Asbest als eindeutig krebserregend für den Menschen eingestuft. Asbest wurde früher, dank seiner einzigartigen Eigenschaften und extremer Widerstandsfähigkeit gegen Feuer und Säuren, zum Brandschutz in Gebäuden, Schiffen, Industrieanlagen, etc. eingesetzt.

Zur Verbesserung der technischen Eigenschaften und zur besseren Verarbeitung wurden Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern häufig Asbestfasern beigemengt. Die Vorkommen sind meist durch verschiedene Deckschichten wie z.B. Farbanstriche, Tapeten, etc. überbaut. Sie wurden flächig auf Bauteiloberflächen aufgetragen aber auch punktuell z.B. als Riss- bzw. Lochfüller, Gipsbatzen oder auch zum eingipsen von z.B. Unterputzdosen eingesetzt. Durch den Inhomogenen Einsatz der Produkte ist ein erhöhter Untersuchungsaufwand zur Ermittlung von Belastungen nötig.

Krebsrisiko Asbest

Die Gefahren von Asbest auf die Gesundheit sind seit den 20 er Jahren bekannt. Die gesundheitlichen Risiken dieses Baustoffes wurden für den Lungenkrebs bereits 1942 als berufsbedingte Erkrankung anerkannt.

Man erkannte, daß Fasern, die bei Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten u. U. freigesetzt werden, bei Menschen bösartige Tumore und Lungenkrebs verursachen. Ein Einbauverbot von Asbest wurde 1984 deutschlandweit und 2005 in der gesamten EU erlassen.

Weiterhin wurden erhöhte Sicherheitsvorschriften für den Umgang erlassen und Asbest gehört nach §35 der Gefahrstoffverordnung zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen, mit denen Arbeitnehmer, nach § 15a Gefahrstoffverordnung, nicht mehr ausgesetzt werden dürfen.

Asbestsanierung / Verfahren

Beim Bruch von asbesthaltigem Material werden die gefährlichen Fasern freigesetzt.

Der gesamte Arbeitsbereich muß deshalb bei einer Sanierung durch ein Unterdrucksystem von der Umgebung abgeschottet werden und darf nur durch abgeriegelte Schleusensysteme betreten oder verlassen werden.

Die dafür, nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen sind in der
TRGS 519 ( Technischen Regeln für Gefahrstoffe ) „Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zusammengefaßt.
Die Entsorgung von Asbest wird ausschließlich auf Sonderdeponien mit Zulassung durchgeführt.
Das Material wird z. B., in Betonfässern eingebettet oder untertage mit festen Bodenteilen abgedeck, um eine Freisetzung zu verhindern.

Stoffbescheibung

Spritzasbest ist aus der Gruppe der schwachgebundenen Asbestprodukte mit i.d.R. hohem Asbestanteil als weitere Einteilung gibt es die Gruppe der Asbestzementprodukte mit einem relativ geringen Asbestanteil.

Verwendungszwecke
Asbest wurde wegen der vielseitigen Eigenschaften z.B. im Brand-, Wärme-Schall- und Feuchtigkeitsschutz – u.a. zur Ummantelung von Stahlträgern, Lüftungskanälen, Heizungsrohren und zur Abschottung von Kabeldurchbrüchen eingesetzt. Die Asbestfaserzementplatten waren als Dacheindeckung ein beliebter Baustoff.

Gefährdungspotenzial

Spritzasbest ist ein locker gebundenes Material mit hohem Asbestanteil. Bei bereits geringer Beanspruchung werden Asbestfasern frei, welche Gesundheitsschäden wie Reizungen, Juckreiz, Hautveränderungen und Lungenschäden hervorrufen können. Dieses gilt ebenso für die Asbestfaserzementplatten, die, der Witterung ausgesetzt, mit der Zeit spröde werden und die vormals gekapselten Asbestfasern freisetzen. Beim Bruch und bei der Bearbeitung, wird hierbei ein vermehrter Faseranteil freigesetzt, der dann zu Gesundheitsgefährdungen führen kann.

Hier finden Sie Dokumente und Zertifikate zum Thema Asbest.

Umwelt Bundesamt informiert

Umwelteinflüsse auf den Menschen – Asbest

Asbest Gefahrstoffverordnung, Merkblätter und Richtlinien

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

TRGS 519 - Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest

Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.

Asbestrichtlinie

Diese Richtlinie gilt für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebauden. Schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne dieser Richtlinie sind Asbestprodukte mit einer Rohdichte unter 1000 kg/m3.

BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen nach § 15a der Gefahrstoffverordnung (EU-Kategorie 1) und ist daher mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt. Hiervon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten – im Folgenden ASI-Arbeiten genannt – an Einrichtungen verschiedenster Art, bei denen in der Vergangenheit asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden.

TRGS 517 - Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – Lorenz-Schleifverfahren

BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 05.2012)

Leitlinie zur Asbesterkundung

Leitlinie zur Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Leitlinie zur Asbesterkundung

Gefahrstoffverordnung Stand 10 / 2021

2. Änderungen der Gefahrstoffverordnung zum Stand 10.2021

Asbestdialog Stand 04.2020

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