KMF Sanierung

Hinsichtlich der Gefährlichkeit von KMF gilt heute als gesichert, dass langgestreckte Staubteilchen jeglicher Art zur Tumorerzeugung beitragen können

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Unter dem Begriff KMF versteht man industriell gefertigte silikatische Fasern mit unterschiedli­cher chemischer Zusammensetzung. Als wichtigste Produktgruppe sind die Mineralwolle­ Erzeugnisse zu nennen.

Hinsichtlich der Gefährlichkeit von KMF gilt heute als gesichert, dass langgestreckte Staubteilchen jeglicher Art zur Tumorerzeugung beitragen können, sofern sie hinreichend lang, dünn und biobeständig sind.

Obwohl von der Wirkungsweise her Parallelen zwischen Asbest und KMF bestehen, wird allgemein das Krebsrisiko durch KMF­ Dämmstofffasern deutlich geringer eingeschätzt (weniger Feinstaub, keine Längsspaltung der Fasern und geringere Biobeständigkeit). Seit 01.06.2 000 ist das Inverkehrbringen von krebs­ erzeugenden Mineralfasern untersagt. Mineralwolle, die nach diesem Stichtag hergestellt wur­ de, ist nicht krebserzeugend.

Derartige Produkte sind mit dem RAL-Gütezeichen (Freizeich­nung seit 1999) versehen. KMF ohne RAL-Gütezeichen und solche, die vor dem 01.06.2000 verwendet wurden, sind ohne gegenteiligen Nachweis als krebserzeugend der Kategorie 2 oder 3 (CMR-Gesamtliste) einzustufen.

Zur Feststellung, ob ein Mineralfaserprodukt ein krebsauslösendes Potential aufweist, kann der sogenannte Kanzerogenitätsindex (KI) an einer Materialprobe untersucht werden. Der KI ist die Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in Prozent) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massegehalt (in Prozent) von Aluminiumoxid. Der KI kann einen Anhalt für die (Bio-) Löslichkeit von Stoffen, speziell von Fasern, in Lebewesen – etwa im Menschen, liefern. Fasern mit einem KI von 30 und darunter werden als „krebserzeugend in Tierversuchen“ eingestuft (Kategorie 1b).

Fasern mit einem KI zwischen 30 und 40 stehen im Verdacht krebsauslösend zu wirken (Kategorie 2). Fasern mit einem KI 40 oder größer sind nicht krebsauslösend.
Der Umgang mit „alter“ Mineralwolle wird u.a. in der TRGS 5213 geregelt.

Hier finden Sie Dokumente und Zertifikate zum Thema Asbest.

KMF Sanierung - Merkblätter und Richtlinien

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

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